Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der TMC Tele Medien Consult GmbH
§ 1 Geltungsbereich
(1) Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der TMC Tele Medien Consult GmbH (im Folgenden: "TMC") und dem Auftraggeber in Bezug auf die Produktion von Filmmaterial und die Erbringung aller damit verbundenen Dienstleistungen.
(2) Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Auftraggebers werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als TMC ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
§ 2 Preise, Rabatte, Zahlungsbedingungen
(1) Die im Angebot genannten Preise verstehen sich netto zuzüglich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer.
(2) Fest vereinbarte Rabatte mit bestimmten Firmen und Verbänden sind bei Vertragsabschluss schriftlich zu fixieren und werden bei der Rechnungsstellung berücksichtigt.
(3) Die Abrechnung erfolgt gemäß folgender Staffelung:
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50 % bei Auftragserteilung,
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25 % bei Drehbeginn,
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25 % bei Fertigstellung. (4) Aufwandsabhängige Kosten, insbesondere Platzierungsgebühren und sonstige Fremdkosten, sowie regelmäßig anfallende Beratungshonorare sind sofort zu 100 % fällig.
(5) Leistungen, bei denen TMC lediglich als Vermittlerin auftritt, sind nicht rabattfähig.
(6) Rechnungen sind ohne Abzüge innerhalb von 10 Tagen nach Rechnungsdatum zur Zahlung fällig.
§ 3 Leistungsangebot und Grundpauschale
(1) Wird eine monatliche Grundpauschale vereinbart, sind darin die folgenden Leistungen enthalten:
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Beratungshonorar,
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Verwaltungs- und Projektkosten,
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Entwicklung von Ideen und Projekten, Erstellung von Konzepten und Angeboten,
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Recherchen und Marktbeobachtung,
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Abstimmung und Koordination der Dreharbeiten,
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Produktions-, Sender-, Redaktions- und Formatsuche,
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Kontaktaufnahme mit Sendern, Briefings, Aussendungen,
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Dialog mit Redaktionen, Individualisierung von Projekten und Angeboten, Distribution von Material,
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Suche nach Testimonials,
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Media-Aufstellungen, -Auswertungen, -Analysen,
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Bandarchivierung,
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Weiterentwicklung von Konzepten (z.B. Erstellung von Treatments). (2) Leistungen, die über das in der Grundpauschale enthaltene Maß hinausgehen, werden gesondert vergütet.
§ 4 Liefertermin
(1) TMC verpflichtet sich, das in Auftrag gegebene Material innerhalb der vereinbarten Frist zu liefern.
(2) Verzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder anderer unvorhersehbarer und unvermeidbarer Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle von TMC liegen, verlängern die Lieferfrist angemessen.
§ 5 Material, Abnahme
(1) TMC liefert dem Auftraggeber technisch einwandfreies Material in Bezug auf Bild, Ton und Schnitt.
(2) Die Lieferung erfolgt nach Abnahme durch den Auftraggeber oder dessen autorisierten Vertreter als mängelfreie Kopie auf dem vorher festgelegten Medium, üblicherweise Betacam SP oder in einem vereinbarten digitalen Format.
(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das Material innerhalb von zwei Werktagen nach Erhalt abzunehmen oder schriftliche Änderungswünsche mitzuteilen.
(4) Technisch und redaktionell erforderliche Änderungen werden von TMC innerhalb angemessener Frist vorgenommen.
(5) Eine kostenlose Korrektur ist nur einmalig im Rahmen der Abnahme möglich; weitere Änderungen werden nach Aufwand abgerechnet.
§ 6 Rechte
(1) Die Urheberrechte an Ideen, Konzepten und Strategien bleiben bei TMC und sind nicht übertragbar.
(2) Der Auftraggeber erhält nach vollständiger Bezahlung der vereinbarten Vergütung die einfachen Nutzungsrechte am Material und den Produkten für alle vereinbarten Verwendungszwecke.
(3) Vervielfältigt der Auftraggeber das von TMC erstellte Werk auf einem medialen Träger, so ist TMC als Urheberin und Produzentin auf dem Träger und sämtlichen Covergestaltungen unter Nennung ihrer Kontaktdaten zu nennen.
§ 7 Fremdmaterial, Rechte Dritter
(1) Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass durch die Verwendung von Fremdmaterial keine Rechte Dritter verletzt werden.
(2) TMC übernimmt keine Haftung für die Verletzung von Rechten Dritter, wenn das Fremdmaterial vom Auftraggeber oder Dritten zur Verfügung gestellt wurde.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
(1) Das Material sowie fertige Filmversionen, Beiträge und Animationen bleiben bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum von TMC.
(2) Bei Verstößen gegen Nutzungs-, Urheber- und Lizenzrechte durch den Auftraggeber ist eine Vertragsstrafe in Höhe von 200.000,00 € fällig, unbeschadet weiterer Schadensersatzansprüche.
§ 9 Salvatorische Klausel, Gerichtsstand, anwendbares Recht, Schriftform
(1) Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, so berührt dies nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt diejenige wirksame Bestimmung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
(2) Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Aufhebung des Schriftformerfordernisses.
(3) Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
(4) Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist München.